2021-01-28

Gemeinderatssitzung vom 28.01.2021

Gemeinderatssitzung am 28.01.2021 – Tagesordnung und Beschlüsse


TOP 4
Feststellung Rücktritt von Dr. Dieter Pschorr (Freie Wähler) als Gemeinderat der Gemeinde Aystetten


TOP 5
Vereidigung von Andreas Peller (Freie Wähler) als neuer Gemeinderat der Gemeinde Aystetten


TOP 6
Austritt des GR-Mitglieds Manfred Bock aus der Fraktion B90/Die Grünen und deren Rechtswirkung


Anmerkungen: Es besteht, nach dem Austritt eines Mitglieds einer Fraktion (hier B90/Die Grünen), eine Sondersituation im Rechnungsprüfungsausschuss (RPA). Ein Parteiloser bekommt (laut Verwaltung nach dem Wahlverfahren Hare/Niemeyer) "möglicherweise" einen Sitz in dem RPA - wenn er eine Loswahl gewinnt. Sie lesen korrekt: es wird per Los gewählt, ob Manfred Bock oder die CSU (nach diesem Verfahren) einen Sitz im RPA erhält. Herr Bock wurde in der Gemeinderatssitzung im Losverfahren als Gewinner gezogen und gab, wie er bereits vor dieser "Losziehung" bekannt gab, seinen Sitz auf und übertrag ihm der CSU.

Was hat sich im RPA geändert? Nichts. Allerdings muss sich der Gemeinderat nun eine Änderung der Geschäftsordnung geben - da es sich nun wohl um sieben Sitze (inkl. Vorsitzend*er) und nicht mehr wie zuvor um sechs Sitze (plus Vorsitzend*er)  handelt.


TOP 7

Losentscheid über einen Sitz im öffentlichen Rechnungsprüfungsausschuss


Anmerkungen: Das ist eine wirklich kuriose Geschichte. Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) soll und muss die Verwaltung überwachen - ob alle Ein- und Ausgaben auch korrekt waren, ob Mittel genehmigt wurden usw.. Daher darf der 1. Bürgermeister (als 1. Vertreter und "Ausführender" der Gemeinde) kein Mitglied des RPA sein (heißt: er darf sich nicht selbst überwachen).


Nun waren im bisherigen RPA, gemäß der Stimmanteile der Kommunalwahl, folgende Parteien im RPA (wie in allen anderen Ausschüssen auch): Freie Wähler  (3 Mitglieder), CSU (2 Mitglieder), B90/Die Grünen (1 Mitglied). Dazu kommt nun ein zusätzliches "Organ", das normalerweise immer der 1. Bürgermeister (in jedem Ausschuss) inne hätte: der Vorsitz. Darf aber nicht der 1. Bürgermeister sein - also wurde in der Mai-Sitzung (2020) Ulrike Steinbock (CSU) einstimmig von allen Gemeinderät*en als Vorsitzende des RPA gewählt.


Soweit - so gut. Jetzt kam es zu einer Neuberechnung der Mitglieder des RPA (analog des Wahlverfahrens nach Hare/Niemeyer), bedingt durch den (neuen) parteilosen Gemeinderat Manfred Bock.


Was bedeutet das für die Zusammensetzung des RPA?

Laut Verwaltung ist es nun so, dass aufgrund des Vorsitz von Ulrike Steinbock (CSU) und der "Sondersituation" mit 7 Mitgliedern (wie in allen anderen Ausschüssen; außer dem "geborenen Mitglied" des 1. Bürgermeisters) auf einmal ein Sitz "Extra" entsteht. Nunmehr hätten die Freien Wähler 3 Sitze, die CSU 3 Sitze (inkl. der Vorsitzenden) und B90/Die Grünen einen Sitz. Der parteilose GR Manfred Bock aber keinen.


Und nun kommts: kommunalrechtlich (so wurde es uns gesagt) wird nun der "Extra Sitz" per Losentscheid vergeben. Keine Wahl - nein, per Los. Der "Extra Sitz" bedeutet: entweder jemand von der CSU (weil die CSU ja schon die Vorsitzende stellte) oder Herr Bock. Und tatsächlich wurde ein Los gezogen. Manfred Bock hatte bereits vor dieser Entscheidung seinen "möglichen Sitz" an die CSU vergeben. Nutzte nichts, trotzdem wurde ein Los gezogen - und GR Bock "gewann" - und gab seinen Sitz der CSU.


Was ändert sich? Nichts. Außer, dass wir unsere Geschäftsordnung ändern müssen. Ein Kuriosum im kommunalen Wahlrecht.


TOP 8

Bauangelegenheiten


Anmerkungen: es ging um eine Terrassenüberdachung (Georg-Bezler-Str. 12) und um einen Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und 2 Wohneinheiten, Langenmantelstraße 7a, Fl.Nr. 383/90


Abstimmungsergebnis: 14 : 0


TOP 9

Neubestellung Bürgerstiftungsrat bis 30.04.2024


Stiftungsräte:

Heike Kappes-Röder

Jürgen Ziegler

Ulli Gerhard

Peter Bahner


Bestellung durch den Gemeinderat


TOP 10

Neuanschaffung eines Walzenstreuers (Bauhof)


Anmerkung: der alte Walzenstreuer war kaputt. Nach Art 37 Abs 3. der Gemeindeordnung darf grundsätzlich der Bürgermeister (1. , 2. oder 3. - je nachdem) "dringende Geschäfte einer laufenden Angelegenheit der Verwaltung" bis zu 6.000,- Euro auch ohne den Gemeinderat vornehmen. Die Ausgabe muss dann nachträglich vom Gemeinderat für den Haushalt genehmigt werden. Eine Formalie.


Abstimmungsergebnis: 14 : 0


TOP 11

Genehmigung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln


Anmerkungen: Es ging um überplanmäßige Ausgaben für Malerarbeiten im Feuerwehrgerätehaus (3.666,18 Euro) und der Grundschule (2.100, 73 Euro), die der 1. Bürgermeister genehmigt hatte - obwohl dafür im Haushalt weniger vom Gemeinderat genehmigt wurden. Es war also teurer als zuvor geplant ("überplanmäßige Ausgaben"). Geplant werden aber meist keine konkreten Maßnahmen, sondern geschätzte Ausgaben für einen bestimmten Bereich.

Diese (höheren) Ausgaben konnten aber durch Mehreinnahmen in anderen Bereichen gedeckt werden. Die Mehrausgaben betrugen insgesamt 2.159,62 Euro.


Abstimmungsergebnis: 14 : 0

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