2020-12-17

Gemeinderatssitzung vom 17.12.2020

Gemeinderatssitzung am 17.12.2020 – Tagesordnung und Beschlüsse


Vorbemerkung: Aufgrund der steigenden Inzidenzwerte wurden einige Tagesordnungspunkte verschoben. Bauanträge müssen fast immer behandelt werden, da Anträge, die nicht von der Gemeinde beantwortet werden, automatisch (nach 3 Monaten nach Antrag) als angenommen gelten. Dies nennt man "Genehmigungsfiktion".


TOP 4.2
Bauantrag; Energetische Gebäudesanierung und Umbau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Hubertusweg 10, Fl.Nr. 242/4


Anmerkungen: Die Dachform soll sich von dem ursprünglichen Satteldach in ein Flachdach ändern. Die Umgebung weist überwiegend Satteldächer auf. Das gegenüberliegende Haus Hubertusweg 7 wurde 2008 saniert und ebenfalls mit einem Flachdach gestaltet. Das Nachbargrundstück Mittelmahdweg 7 würde von einem weiteren Vollgeschoss durchaus beeinträchtigt werden. Die Eigentümerin (Mittelmahdweg 7) hat dem Bauvorhaben zugestimmt.


Abstimmungsergebnis: 14 : 0


TOP 4.3
Bauleitplanung Stadt Gersthofen; Wohnquartier Sportallee


Anmerkungen: Die öffentlichen Belange der Gemeinde Aystetten werden durch diese Bauleitplanung nicht beeinträchtigt.


Abstimmungsergebnis: 14 : 0


TOP 4.4
Bauleitplanung Stadt Gersthofen; Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gersthofen; "Multifunktionsfläche nördlich der Thyssenstraße"


Anmerkungen: Die öffentlichen Belange der Gemeinde Aystetten werden durch diese Bauleitplanung nicht beeinträchtigt.


Abstimmungsergebnis: 14 : 0


TOP 5

Neukalkulation der Wasser- und Abwassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2021 bis 2024


Anmerkungen: laut Kommunalabgabengesetz soll (!) ein 4-jähriger Kalkulationszeitraum eingehalten werden. Daher sollte (!) bis Ende Dezember 2020 eine Neukalkulation der Wasser- und Abwassergebühren der Gemeinde Aystetten vorliegen. Diese gelten dann für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2024.


Diese Neukalkulation wäre zwar möglich gewesen, hätte aber weder die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2019 und des Jahres 2020 enthalten. Für das Jahr 2019 (Stand: 17.12.2020) liegen noch nicht alle Unterlagen (sog. "Anlagen") zur Berechnung vor. Für das Jahr 2020 ist seitens der Verwaltung geplant, die Kalkulation der Wasser- und Abwassergebühren bis (optimalerweise) 30.06.2021 anzufertigen.


Aus diesen Gründen gab es laut Verwaltung nur drei Alternativen:

  • Beschlussfassung der Wasser- und Abwassergebühren im Jahr 2020 (mit den Zahlen 2017 und 2018; in diesen beiden Jahren wurde ein Überschuss von rund 300.000 Euro erzielt) ohne Rücksicht auf die Jahre 2019 und 2020
  • Verlängerung der bisherigen Gebührensatzungen für Wasser- und Abwasser für ein weiteres Jahr (dies ist rechtlich möglich, würde aber unter Umständen bedeuten, dass bei einer zwingenden Erhöhung der aktuellen Gebühren nach der endgültigen Kalkulation nicht der Gebührenzahler, sondern die Gemeinde für die Differenz aufkommen muss)
  • Änderung der Satzungen ("Entwässerungseinrichtung" und "Wasserversorgungseinrichtung") mit dem Ziel, die tatsächlich kalkulierten Kosten festzustellen (bis 30.09.2021) und die Gebührenhöhe jeweils rückwirkend festzustellen (wobei es damit bei den aktuellen Gebühren bleibt, diese aber rückwirkend angehoben oder gesenkt werden könnten)


Meinung: Das ist ein kompliziertes Thema, wobei es die Bürgerinnen und Bürger eigentlich ja nur interessiert, ob unsere Gebühren weiter steigen werden ("... Die Gebühren könnten also steigen. Darauf wird ausdrücklich hingewiesen. ..." - Zitat Verwaltung und Gemeinde Aystetten am 17.12.2020) oder auf ein Niveau - wie in allen Gemeinden und Städten im Umkreis - sinken könnten.


Beschlossen wurde einstimmig (Abstimmungsergebnis: 14 : 0) ein sog. "Bevorratungsbeschluss". Damit wurde die  Änderung der Satzungen sowie eine Neukalkulation im Jahr 2021 beschlossen. Diese Neukalkulation wird dann entweder eine (weitere) Erhöhung der Gebühren zu Folge haben - oder nicht.


Siehe auch: unser ➦ Wasser in Aystetten 


TOP 6
Sachstandsbericht des 1. Bürgermeisters zur aktuellen Kamera-Befahrung des Aystetter Kanalnetzes und ggf. der Vorstellung des Sanierungskonzepts


Anmerkungen: ➦ auf Antrag der CSU wollten wir wissen, wie die Zustände der Kanäle in Aystetten (Schmutzwasser, Regenwasser) und der Leitungen in Aystetten (Hausanschluss, Regenwasser) sind.


Dazu hat Bürgermeister Peter Wendel den Sachstand (Steinbacher-Consult, Neusäß) wie folgt vorgelegt:


Kanalsanierungskonzept der Gemeinde Aystetten:

  • Die TV-Inspektion der Hauptkanäle und Hausanschlussleitungen wurde von August 2017 bis Juni 2019 durchgeführt. Gesamtkosten ca. 193.000 Euro
  • Die Hauptkanäle wurden bereits vollständig bewertet
  • Die Hausanschlussleitungen werden derzeit noch ausgewertet. Von insgesamt 1.600 Leitungen wurden bisher ca. 600 ausgewertet


Angefragte Straßen:

  • Zu den genannten Straßen [Anmerkung: in der Vorlage wurde "Angefragte Straßen" nicht näher benannt] wurde von Steinbacher-Consult im April 2019 eine ausführliche Bewertung des Bauzustandes erstellt und an die Gemeinde übergeben
  • Ein großer Teil der Haltungen in diesen Straßen ist in einem baulich schlechten Zustand
  • Eine bereits durchgeführte hydraulische Bewertung hat außerdem ergeben, dass in der Frühlingsstraße und im Grasweiherweg hydraulisch überlastete Regenwasserkanäle vorhanden sind, für die ein Austausch erforderlich ist


Projektübergabe

  • Die Fertigstellung des komplett baulichen Sanierungskonzeptes durch Steinbacher-Consult ist für April 2021 vorgesehen, so dass eine Vorstellung im Gemeinderat in einer Sitzung im Mai 2021 möglich ist.


Quelle: Steinbacher-Consult, Neusäß; 11.12.2020


TOP 8
gKU Verkehrsüberwachung Schwaben Mitte - Beitritt neuer Kommunen


Anmerkungen: es geht um eine formale Zustimmung (Aufnahme weiterer Gemeinden) zu einem Zusammenschluß von Kommunen, was die Verkehrsüberwachung betrifft.


Abstimmungsergebnis: 14 : 0

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