2020-05-28

Gemeinderatssitzung vom 28.05.2020

Gemeinderatssitzung am 28.05.2020 – Tagesordnung und Beschlüsse

TOP 5
Aussetzung der Räumungsklage gegen den WFC Aystetten


Anmerkung: die Fraktionen der CSU sowie B90/Die Grünen haben beantragt, dem WFC einen jährlichen Zuschuss von 1.500,- Euro zu gewähren. Damit wird die Miete für 2 Räume im Haus St. Martin bezahlt. Der WFC verpflichtet sich, mit Unterstützung des Bauhofs und anderer Freiwilliger, sobald als möglich aus dem Kellerraum der Schule aus- und umzuziehen.

Beschluss: wird am 25.06.2020 vorgelegt

TOP 6
Vorstellung Planung Straßensanierung Frühlingstr./Grasweiherweg/Hans-Sailer-Str. durch Ingenieurbüro Sweco


Anmerkung: Die Planung wurde bereits am 10.02.2020 dem Bauausschuss vorgestellt und von den Mitgliedern befürwortet. Nach Zustimmung durch den GR wird die Planung den Anwohnern in einer Anliegerversammlung vorgestellt. Der GR ermächtigt den ersten Bürgermeister Wendel Grundstücksverhandlungen für folgende Fl.Nr. 655/3 Frühlingstr. 2; Fl.Nr. 651/2 Am Schönblick 2; Fl.Nr. 650/3 Am Schönblick 1 zu führen.

Präsentation der Sanierungsmöglichkeiten (PDF)


Abstimmungsergebnis: 15 : 0

TOP 7.2
Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung eines Zaunes, Georg-Bezler-Str. 12 Fl.Nr 56/131


Anmerkung: Die Mitglieder des Bauausschusses sehen es als planungsrechtlich zulässig an, die beantragte Befreiung zu erteilen und sind der Meinung, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mühlmahd“ zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

TOP 7.3
Antrag auf isolierte Befreiung; Bau einer Gartenhütte außerhalb der Baugrenze, Am Mühlbach 2 Fl.Nr. 56/9


Anmerkung: Die Mitglieder des Bauausschusses sehen es als planungsrechtlich zulässig an, die beantragte Befreiung zu erteilen. Die Mitglieder des Bauausschusses empfehlen dem Antrag auf Befreiung zuzustimmen (Grundstück Fl.Nr. 56/9, Am Mühlbach 2).

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

TOP 7.4
Antrag auf isolierte Befreiung; Bau eines Kinderspielturms außerhalb der Baugrenze Mühlmahd 40 Fl.Nr 56/121


Anmerkung: Das Spielhaus ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 BayBO verfahrensfrei. Es überschreitet die Baugrenze maximal um einen Meter. Auch wird das Spielhaus nicht dauerhaft, sondern nur für ein paar Jahre aufgestellt. Die Nachbarunterschriften liegen vor. Die Mitglieder des Bauausschusses sehen es als planungsrechtlich zulässig an, die beantragte Befreiung zu erteilen und dem Antrag auf Befreiung zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

TOP 7.5
Änderung zum Bauantrag für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses Hauptstr. 30, Fl.Nr. 21


Anmerkung: Die Bestandsimmobilie wurde abgerissen. Der Bauantrag zum Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern wurde am 23.01.2020 durch den Gemeinderat einstimmig genehmigt. Der Antrag wurde dem Landratsamt Augsburg vorgelegt. Der Bauherr möchte nun drei bisher geplante 3-Zimmer-Wohnungen (116 m²) teilen und in sechs 2-Zimmer-Wohungen ändern. 

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

Top 8
Neuerlass der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Aystetten


Geschäftsordnung der Gemeinde Aystetten


Abstimmungsergebnis: 15 : 0

TOP 9
Erlass der ersten Änderung der Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts


Anmerkung: die Fraktionen der CSU sowie B90/Die Grünen haben beantragt einen Ferienausschuss zu bilden, der im Fall einer Verhinderung des/der Bürgermeister die Geschäfte führt. Dabei sollen der 1., 2. und die dritte Bürgermeister*in sowie jeweils ein Vertreter aus derjenigen Fraktion den (beschließenden) Ferienausschuss bilden. Obwohl dies laut "Verhältnisrecht" (wie bei Ausschüssen) unüblich ist, hat der Gemeinderat einstimmig diesem "System" zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

TOP 10
Festsetzung einer monatlichen Reisekostenentschädigungspauschale bzw. einer KFZ-Pauschale für den ersten Bürgermeister


Anmerkungen: Bei diesem TOP ist der 1. BGM von Beratung und Beschluss ausgenommen.
Zu diesem TOP übergibt 1. BGM Wendel das Wort an den 2. BGM Woppmann. Dieser trägt den TOP vor. Nach kurzer Diskussion und einigen Vorschlägen, kommt der GR mehrheitlich zu dem Entschluss, dass 1. Bürgermeister Wendel für 3 Monate ein Fahrtenbuch führt, sodass die tatsächlichen Kosten ermittelt werden könnten. Falls dieses Fahrtenbuch eine höhere Summe ergibt und die monatlichen Kosten in Höhe von 120,00 EUR übersteigt, würde der Gemeinderat den Entschluss fassen, eine höhere Reisekostenentschädigungspauschale bzw. KFZ-Pauschale zu beschließen und dem 1. Bürgermeister auszubezahlen. Erster Bürgermeister Wendel stimmt dieser Entscheidung nicht zu, und beantragt ein Dienstfahrzeug für seine Dienstfahrten.

Abstimmungsergebnis: 8 : 6

Bekanntgaben / Verschiedenes

Die Vorstandschaft der Kreissparkasse Augsburg hat dem 1. Bürgermeister Herrn Wendel persönlich mitgeteilt, dass die Filiale in Aystetten zum 01.07.2020 aus wirtschaftlichen Gründen schließt. Die Bargeldabhebung und der Druck der Kontoauszüge ist weiterhin möglich.
Die VR Bank wird folgen. Hierzu ist noch kein genauer Termin bekannt.

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