2020-06-25

Gemeinderatssitzung vom 25.06.2020

Gemeinderatssitzung am 25.06.2020 – Tagesordnung und Beschlüsse

TOP 6
Vorstellung verschiedener Anbieter für die Neuerstellung einer zeitgemäßen und barrierefreien Homepage der Gemeinde Aystetten


Anmerkungen: Bürgermeister Wendel hat dem bisherigen Betreiber der gemeindlichen Homepage sowie anderen Anbietern die Möglichkeit eingeräumt, in einer kurzen Vorstellung die neue Homepage persönlich im GR präsentieren zu dürfen.

Der GR nimmt dies zur Kenntnis. Abgestimmt wird auf der nächsten Sitzung

TOP 7.1
Bauantrag: Terrassenüberdachung; Georg-Bezler-Str. 12, Fl.Nr. 56/131


Anmerkungen: Der Bau des Hauses erfolgte im Genehmigungsfreistellungsverfahren. Der Bau ist abgeschlossen. Die Bauwerber möchten nun eine Terrassenüberdachung anbauen. Die Nachbarunterschrift liegt vor. Die Mitglieder des Bauausschusses sind einstimmig der Meinung dem geplanten Bauvorhaben zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

TOP 7.2
Bauantrag: Teilabriss eines Einfamilienhauses; Horgauer Str. 2a, Fl.Nr. 709/1


Anmerkungen: Das Kellergeschoss des bestehenden Gebäudes bleibt erhalten. Die Mitglieder des Bauausschusses sind einstimmig der Meinung dem geplanten Teilabriss zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

TOP 7.3
Bauantrag: Neubau eines Einfamilienhauses auf bestehendem Kellergeschoss; Horgauer Str. 2a, Fl.Nr. 709/1


Anmerkungen: Das Grundstück ist aktuell mit einem Einfamilienhaus bebaut. Es soll ein Teilabriss des Hauses erfolgen. Der Keller soll bestehen bleiben und neu überbaut sowie erweitert werden. Die Erweiterung soll in Richtung Osten ohne weiteren Keller erfolgen. Das geplante Einfamilienhaus fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. Die Mitglieder des Bauausschusses sind einstimmig der Meinung dem Bauantrag zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

TOP 7.4
Änderung zum Bauantrag: Errichtung eines Mehrfamilienhauses; Hauptstr. 30, Fl.Nr. 21


Anmerkungen: Die Mitglieder des Bauausschusses kamen mehrheitlich zu dem Schluss, da sich zum genehmigten Bauantrag keine wesentlichen, insbesondere sichtbaren Änderungen, ergeben, dem geänderten Bauantrag und der Befreiung der GFZ zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 10 : 4

TOP 7.5
Erneute Anfrage: Pachtung eines gemeindlichen Grünstreifens; Josef-Mörtl-Str. 32, Fl.Nr. 516/1 517/1 518/2


Anmerkung: Die Anfrage wurde bereits am 20.02.2020 im GR behandelt. Damals wurde einer Verpachtung nicht zugestimmt. Die Mitglieder des Bauausschusses kamen zu dem Entschluss, dass eine Verpachtung möglich wäre, wenn der Weg weiterhin für die Allgemeinheit zugänglich ist sowie keine Einfriedung erfolgen würde. Weiter muss eine sofortige Kündigung bei Gemeindebedarf erfolgen und das Grundstück auf Kosten des Pächters in den ursprünglichen Zustand hergestellt werden. Dies muss alles über einen Pachtvertrag geregelt werden.  

Abstimmungsergebnis: 10 : 4

TOP 8
Antrag auf Teil-Befreiung Anschluss und Benutzungszwang Hauptstr. 68


Anmerkungen: Es wird beabsichtigt einen Brunnen zu schlagen. Die Entnahmemenge soll sich auf ca.  20m³/jährlich belaufen. Die Mitglieder des Bauausschusses haben in letzter Sitzung über den Antrag beraten. Eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit ist bei einer Entnahmemenge von ca. 20m³/Jahr nicht gegeben. Die Mitglieder des Bauausschusses sind einstimmig der Meinung dem Antrag zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

TOP 9
Anschaffung von 2 gebrauchten Fertiggaragen für den Bauhof


Anmerkung: Die Gemeinde hat die Möglichkeit 2 gebrauchte Fertiggaragen kostenlos zu erhalten, als Ersatz für 2 bestehende Blechgaragen. Die Kosten belaufen sich auf 1.310,- EUR. Das Fundament für die beiden Garagen werden vom Bauhof erstellt.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0


TOP 10
Festsetzung der Mitglieder des neuen beschließenden Ferienausschusses


Anmerkungen: Der beschließende Ferienausschuss setzt sich wie folgt zusammen:

1. Bürgermeister Peter Wendel (FW)
2. Bürgermeister Roland Woppmann (CSU)
3. Bürgermeisterin Ursula Reichenmiller-Thoma (B90/Die Grünen)
GR Anton Rauberger (FW); GRin (Vertreterin) Britta Martin (FW)
GRin Monika Nussbaumer (CSU); GRin (Vertreterin) Ulrike Steinbock (CSU)
GRin Barbara Hälbig (B90/Die Grünen); GRin (Vertreterin) Prof. Dr. Karin Pritsch (B90/Die Grünen)

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

TOP 11
Auftragsvergabe für die Einführung digitales Rathaus nach dem Bayerischen E-Government-Gesetz (BayEGovG)


Anmerkungen: Das Land Bayern möchte innerhalb der Bundesländer Vorreiter bei der Einführung von neuen Medien und den entsprechenden Plattformen sein, um künftig den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Unternehmen, durch die fortschreitende Digitalisierung, entsprechende und wesentliche Arbeitserleichterungen im Behördenablauf zu ermöglichen.

Nach dem Bay. E-Government-Gesetz sollen spätestens ab 2022 viele Behördengänge dadurch wegfallen, sodass durch entsprechend neue Software der Bürger viele Angelegenheiten künftig digital erledigen kann und der persönliche Besuch im Rathaus nicht mehr erforderlich ist.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

TOP 12
Auftragsvergabe für ein modernes Ratsinformationssystem (RIS)


Anmerkungen: Die EDV Software Firma komuna GmbH, die bereits für die Programme für das Meldewesen (VOIS) und Ratsinformationssystem (RIS) zuständig ist, bietet das komuna.RSP - das Rathaus Service-Portal an. Obwohl es andere Anbieter gibt, wäre der Einsatz dieser Software (die auf das bestehende System abgestimmt ist) kostengünstiger.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

TOP 13
Festsetzung der Beauftragten für Jugend, Senioren, Kultur und Vereine


Beauftragte für Jugend:
Maximilian Hertrich (FW)
Roland Woppmann (CSU)

Beauftragte für Senioren:
Ulrike Steinbock (CSU)
Ursula Reichenmiller-Thoma (B90/Die Grünen)

Beauftragte für Kultur und Vereine:
Patrick Junker (CSU)
Thorsten Meynen (FW)

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

TOP 14
Neuerlass Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehr


Abstimmungsergebnis: 13 : 0

TOP 15
Abschluss eines neuen Kommunalliefervertrages für die Jahre 2021 und 2022 der gemeindlichen Liegenschaften


Anmerkungen: Bis zum Jahresende 2020 werden die Liegenschaften durch den bestehenden Energieliefervertrag mit den LEW Augsburg beliefert. Zur Fortsetzung der Energielieferung mit der LEW Augsburg muss ein neuer kommunaler Energieliefervertrag für die Jahre 2021 und 2022 abgeschlossen werden.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

TOP 16
Zuschussgewährung an den WFC Aystetten zur Bezahlung der Miete für neue Lagerräume im Hause St. Martin


Anmerkung: Der GR beschließt, mit dem Umzug von der Grundschule in die Räumlichkeiten des Hauses St. Martin einen jährlichen pauschalen Vereinszuschuss in Höhe von 1.500,00 EUR zu gewähren. Dadurch soll nun auch der jahrelange Streit zwischen Gemeinde und WFC beendet werden. Außerdem werden anderen Vereinen jährlich oft höhere Zuschüsse gewährt.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

TOP 17
Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines Dienstwagens für den ersten Bürgermeister und die Verwaltung


Der GR beauftragt die Verwaltung Angebote einzuholen.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

TOP 18
Straßenreinigung in Aystetten

Anmerkungen: In den letzten 3 Jahren wurde für die Straßenreinigung durch die Stadtwerke Gersthofen im Durchschnitt ca. 7.000 EUR ausgegeben. Bei einer Vergabe an eine Firma dürften sich die Kosten künftig auf ca. 15.000 EUR bis 20.000 EUR erhöhen. Eigentlich müssten die zuständigen Anwohner laut Satzung selbst für eine Reinigung sorgen. Bislang übernahm die Gemeinde diese Aufgabe freiwillig.

Bei der überörtlichen Rechnungsprüfung im Jahr 2016 wurde u. a. bemängelt, dass durch eine bestehende Verordnung der Straßenreinigung es eigentlich Aufgabe der einzelnen Grundstückseigentümer wäre, die Gehwege und teilweise öffentlichen Verkehrsflächen wöchentlich zu reinigen. Nachdem aber der Kostenaufwand mit jährlich ca. 7.000 EUR noch relativ gering war, konnte verhindert werden, dass die Gemeinde Aystetten eine neue Satzung über die Straßenreinigung einführen muss. Die Vergabe an eine Firma würde zu wesentlich höheren Kosten führen.

Sollte der GR mehrheitlich zu dem Entschluss kommen, diesen Service in Aystetten mit einer Großkehrmaschine fortzusetzten, ist der Neuerlass einer Straßenreinigungsgebührensatzung unerlässlich.

Um Beratung und Entscheidung wie künftig mit dem Thema Straßenreinigung durch einen privaten Anbieter verfahren werden soll, wird gebeten.

Beschluss wurde auf eine spätere Sitzung vertagt.

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